Flucht- und Rettungspläne
nach BGV A8
Nach §55 der Arbeitsstättenverordnung und nach §18 VBG 125 ergibt sich (mit wenigen Ausnahmen) die Pflicht zur Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen.Wir bieten Ihnen die Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen in hochwertiger Ausfertigung (600 dpi, reißfestes synthetisches Papier) in allen gängigen Größen bis DIN A0 an. Sie erhalten Ihre Pläne in eigens für den jeweiligen Anwendungsbereich vorgesehenen Rahmen bzw. Einfassungen.


Unsere Rahmen bzw. Einfassungen
- Geschliffenes Plexiglas mit hochwertigen Chrom-Abstandshaltern
- Alu-Rahmen mit Antireflex-Schutzscheibe
- Holzrahmen, passend zu Ihrem Interieur
- Ausführungen in DIN A5 bis DIN A0
- Laminat (UV-Schutz)
- Reißfestes synthetisches Papier (UV-Schutz)
- Langnachleuchtend
- Hintergrundbeleuchtet
Service aus einer Hand:
- Beratung
- Planung
- Absprache mit der Brandschutzbehörde
- Montage








