Brandmeldeanlagen
gemäß den Richtlinien des VdS 2095, DIN 14675
Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage, die Brand und Feuer frühzeitig erkennt und meldet. Die mit der Zentrale verbundenen automatischen oder auch nichtautomatischen Sensoren sind ständig aktiv. An eine BMA kann zusätzlich eine Löschanlage angeschlossen werden, die von dieser überwacht und ausgelöst werden.Einbruchmeldeanlagen
Einbruchmeldeanlagen vom Facherrichter
Jeder Privatmann, jede Firma, Verwaltung oder Institution sollte sich über Risiken und Schwachstellen Gedanken machen. Wenn man von Alarmanlagen spricht, sind in der Regel Einbruchmeldeanlagen mit der Option Überfallmeldung gemeint. Einen Einbruch oder Überfall können diese Anlagen zwar nicht verhindern, aber sie melden automatisch und wenn es um einen Überfall geht, manuell, über ein Telefonwählgerät zu einem Bewachugsunternehmen.Allerdings wird sich der Täter, sieht er einen Teil einer Alarmanlage am Haus, wohl überlegen, ob er sich der Gefahr aussetzen soll, gefasst zu werden. Es kommt zwar nicht oft vor, aber sehr nachhaltig für die Psyche ist ein nächtlicher Besuch eines ungeladenen Gastes, der plötzlich vor dem Bett steht. Die Möglichkeit der Internschärfung verschiedener Bereiche bei professionellen Alarmanlagen kündigt den Besucher rechtzeitig an. Über den Umfang von Sicherheitsmaßnahmen in Haushalt und Gewerbe geben Kriminalpolizeiliche Beratungsstellen Auskunft. Hier werden natürlich zuvor mechanische Schwachstellen von Türen und Fenstern beurteilt. Denn ein hoher mechanischer Widerstands-zeitwert hält viele Täter von ihrem Vorhaben ab. Bei der Beratungsstelle können Listen von eingetragenen Facherrichter-Firmen eingesehen werden.
Sowohl Polizei als auch VdS-Schadensverhütung (früher Verband der Schadenversicherer) haben klare Richtlinien zu Umfang und Installation von Einbruchmeldeanlagen für Haushalte und Gewerbebranchen herausgegeben.






