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Analoge Übertragungswege in der Sicherheitstechnik werden abgeschaltet

30.01.2009
Die Einstellung des Betriebs der analogen Standardfestverbindungen der Deutschen Telekom im Oktober 2009 bedeutet auch für die Alarmübertragung tiefgreifende Veränderungen. Auf Errichter und Betreiber kommt großer Handlungsbedarf zu, da alle bestehenden analogen Übertragungsgeräte ersetzt werden müssen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Errichter für Sicherheitssysteme im ZVEI hin. Für die Umrüstungen der Anlagen seien umfangreiche Fachkenntnisse digitaler Technologien und des
Internetprotokolls (IP) notwendig.

Bereits zum September 2008 haben die Deutsche Telekom und deren Konzerntochter T-Systems ihren Kunden die analogen Standardfestverbindungen (aSFV) gekündigt. Dabei gab es die Option der Neubeauftragung mit einer Laufzeit maximal bis zum 30. September 2009. aSFV werden seit vielen Jahren bei Alarmübertragungsanlagen eingesetzt. Sie verbinden u.a. Gefahren-, Brand-, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen mit Feuerwehr, Polizei oder Wachdiensten. Die Betriebseinstellung der aSFV ist Teil einer Plattformkonsolidierung, von der auch alle digitalen Festverbindungen mit Bandbreiten kleiner 2 Mbit/s betroffen sind.

Errichter werden digital 

Nach Ansicht des ZVEI können sich Errichter in nächster Zeit auf erheblichen Informations- und Umrüstbedarf der Betreiber sicherheitstechnischer Anlagen einstellen: "Die Abschaltung der analogen Festverbindungen beschleunigt die Entwicklung hin zu digitalen Systemen in der Sicherheitstechnik. An IP in der Sicherheitstechnik führt zukünftig kein Weg mehr vorbei", meint Eckart Roeder, Geschäftsführer der Arge Errichter. Der Aufbau von Fachwissen zu digitalen Netzen und IP-Übertragungstechnologien sei für die Errichter schon jetzt von grundlegender Bedeutung. So nutzen beispielsweise Videosysteme digitale Technologien bereits heute in großem Umfang. "Im ZVEI-Seminar
Videoüberwachungstechnik werden die Teilnehmer bereits auf die digitale Zukunft vorbereitet", so Roeder weiter. Diese Seminare finden am 31. März und am 8. September 2009 in Frankfurt am Main statt. Mehr Informationen können unter http://www.zvei.org/?id=video heruntergeladen werden.

Konsequenzen für Betreiber 

Auch Betreiber von Sicherheits- und Übertragungsanlagen stehen vor umfangreichen Aufgaben: Sie müssen einen kompletten Austausch der Übertragungsgeräte vornehmen, die nach der Abschaltung der analogen Festverbindungen nicht mehr nutzbar sind. Darüber hinaus sind die Verträge mit den Providern zu erneuern.

Nach den aktuellen Richtlinien muss ein Ersatzweg vorhanden sein, der nicht auf IP-Netze aufsetzt. Die zukunftssicherste Lösung ist somit ein DSL-Zugang zum Internet und ein Funknetz (z.B. GSM) als Ersatzweg. Aber auch die existierenden Sprachnetze (analog und ISDN) können noch einige Jahre als Ersatzweg eingesetzt werden, bevor alle Carrier auch diese Netze auf das Internetprotokoll umstellen.
Pressemitteilung der ZVEI vom 30.01.2009 29,14 KB zum download
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